Haushaltsausschuss
Dem Haushaltsausschuss obliegt die Verwaltung der Mittel der Landsmannschaft. Er besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, dem Geschäftsführer sowie dem berufenen Referenten für Finanzen. Diesem obliegen in Abstimmung mit dem Bundesgeschäftsführer neben der Erstellung von Haushaltsplänen auch die Überwachung der laufenden Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Beschlüsse der Bundesdelegiertenversammlung sowie des Bundesvorstandes.