Soziale Beratung


Beratungsangebot der LmDR

Viele Deutsche aus Russland gehen davon aus, dass die Vertriebenengesetze ausschließlich für sie gemacht worden sind. Das ist ein Irrtum. Es waren vielmehr jahrelange und intensive Bemühungen der Landsmannschaft nötig, um die russlanddeutschen Aussiedler den anderen Vertriebenen gleichzustellen.
Erst durch diese Gleichstellung waren auch die Deutschen aus Russland zu Anspruchsberechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz geworden, erst dadurch erhielten sie entsprechende Entschädigungsleistungen und eine Rente. Unter anderem hat die Landsmannschaft sowohl auf dem Verhandlungsweg als auch in gerichtlichen Verfahren durchgesetzt, dass die Kolchos-, Trudarmee-, Haft- und Gewahrsamszeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
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Die Landsmannschaft hat bei den Beratungen und Besprechungen über den Entwurf zum Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, das am 01.01.1993 in Kraft trat, allergrößten Wert darauf gelegt und gefordert, dass auch die Abkömmlinge eines Spätaussiedlers und deren Familien aufgenommen werden müssen und einreisen dürfen und ihnen der Deutschenstatus nach Art. 116 Grundgesetz zugesichert wird.


Mit der Zunahme des Aussiedlerstromes wurden in die vorhandenen Gesetze zwar Änderungen eingebracht, die jedoch häufig nicht zugunsten der Spätaussiedler ausfielen. Aber ohne den Einsatz der Landsmannschaft wäre vieles noch weitaus schlimmer gekommen.
Hauptamtliche und ehrenamtliche Beratung zu verschiedenen Themen wird vor Ort durch die Gliederungen der LmDR durchgeführt.