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Sprachassistenten (m/w/d) für ein Auslandsprojekt gesucht!
18/01/2023![](https://lmdr.de/wp-content/uploads/2023/01/Webseite_scharepic-Kopie-1.jpg)
30 Jahre Spätaussiedler in Bayern und vier Jahre BKDR
31/01/2023![](https://lmdr.de/wp-content/uploads/2022/12/Web_2022-12-12-Sonderzahlung-500x280.jpg)
Die Härtefallregelung für Spätaussiedler in Rente
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Die Härtefallregelung für Spätaussiedler in Rente: Die geplante Zuwendung von 2.500 Euro aus dem sogenannten „Härtefallfonds“ für Spätaussiedler*innen in Rente kann ab sofort beantragt werden.
Den Antrag auf die Einmalzahlung von 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds darf die Person stellen. welche:
- bei Zuzug das 50. Lebensjahr vollendet hatte;
- am 1. Januar 2021 einen monatlichen Rentenzahlbetrag von insgesamt unter 830 EUR hatte (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung);
- vor dem 1. April 2012 als Spätaussiedler*in nach § 4 in Deutschland Aufnahme gefunden hat, d.h. ab 1.1.1993 in Deutschland aufgenommen worden ist.
Bei Fragen stehen Ihnen gerne die ehrenamtlichen LmDR-Sozialberater*innen und MBE www.mbe.lmdr.de zur Verfügung.
Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen. Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt.