Familienmitglieder



Nachtrag Familienmitgliedschaft

Mit diesem Formular können Sie Ihre Familienmitglieder, die zu Ihrem Haushalt gehören, der Geschäftsstelle melden.

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. gilt:
„Familienmitglieder, die dem Haushalt eines ordentlichen Mitgliedes angehören, gelten als ordentliche Mitglieder – jedoch ohne Beitragspflicht und ohne Anspruch auf den Bezug der Vereinszeitschrift.“

Ihre persönlichen Daten

Die mit einem Stern (*) markierten Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden.

Daten Ihres Ehepartners/Ehepartnerin (Hauptmitglied)

Rechtliche Hinweise *