Mit diesem Formular können Sie Ihre Familienmitglieder, die zu Ihrem Haushalt gehören, der Geschäftsstelle melden.
Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. gilt: „Familienmitglieder, die dem Haushalt eines ordentlichen Mitgliedes angehören, gelten als ordentliche Mitglieder – jedoch ohne Beitragspflicht und ohne Anspruch auf den Bezug der Vereinszeitschrift.“
Die mit einem Stern (*) markierten Pflichtfelder müssen ausgefüllt werden.