Wie kann man ein Projekt über die Kulturförderung nach §96 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes beantragen?
Was muss man bei der neuen Richtlinie beachten?
Diese und viele weitere aktuelle Fragen zur Förderung von Kultur- und Integrationsmaßnahmen erörterte der aktive Vorstand der Ortsgruppe Gelsenkirchen um Dr. Alexander Morasch mit dem nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Dietmar Schulmeister. Vor allem aber galt das Treffen einem Erfahrungsaustausch vor dem Hintergrund der jahrelangen Arbeit Moraschs.
Am Ende lagen einige förderwürdige Projekt- und Veranstaltungsideen vor, die verschiedenen Zielgruppen die Kultur und Traditionen der Deutschen aus Russland näherbringen sollen.
Für entsprechende kulturbezogene Projekte und Vorhaben der (historisch-)politischen Bildung (Begegnungs- und Vortragsveranstaltungen, Ausstellungen sowie Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerischer Art im In- und Ausland) können insbesondere Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen für Personal- und Sachausgaben bereitgestellt werden.
Übrigens: Wollen Sie sich über das umfangreiche Programm der Landsmannschaft in Gelsenkirchen informieren? Dann rufen Sie doch einfach unter 0209-3617845 an oder schreiben Sie eine Mail an gelsenkirchen@lmdr.de
Der Vorstand

