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Beitragsordnung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V.
§ 1 Grundsatz
Die Mitglieder der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V. (LmDR) sind verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Die Mitgliedsbeiträge dienen der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke der LmDR.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten werden durch diese Beitragsordnung geregelt.
§ 2 Beitragshöhe
Für Mitglieder der LmDR gelten folgende Beitragssätze:
Ordentliche Mitgliedschaft: 35,00 €.
Mitgliedschaft für Spätaussiedler in den ersten drei Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland:
15,00 € (ohne Bezug der Printausgabe von VadW; die Online-Ausgabe kann gegen Aufpreis bezogen werden).
Mitgliedschaft für Studierende, Schüler und Auszubildende:
12,00 € (ohne Bezug der Printausgabe von VadW; die
Online-Ausgabe kann gegen Aufpreis bezogen werden).
§ 3 Beitragsfreie Mitgliedschaften
Familienmitglieder, die dem Haushalt eines ordentlichen Mitglieds angehören, sind beitragsfrei (§ 4 Abs. 3 der Satzung) und erhalten keine Verbandszeitschrift.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei (§ 4 Abs. 7 der Satzung).
§ 4 Ermäßigungen und Nachweise
Für die ermäßigten Beiträge nach § 2 Buchst. b und c ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen (z. B. Spätaussiedlerbescheinigung, Studienausweis, Schulbescheinigung, Ausbildungsnachweis).
Der Bundesvorstand kann in besonderen Härtefällen weitere Ermäßigungen oder Stundungen beschließen.
§ 5 Fälligkeit und Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres unaufgefordert zu zahlen.
Bei unterjährigem Beitritt wird der Beitrag für das laufende Jahr in voller Höhe fällig.
§ 6 Mahnverfahren
Mitglieder, die den Beitrag nicht fristgerecht entrichten, werden schriftlich gemahnt.
Erfolgt auch nach der Mahnung keine Zahlung, kann der Bundesvorstand nach Ablauf von 12 Monaten die Mitgliedschaft aberkennen (§ 5 Abs. 3 der Satzung).
§ 7 Beiträge für Fördervereine
Für Fördervereine werden die Beiträge gemäß § 9 Abs. 13 Buchst. i der Satzung wie folgt festgesetzt (gültig ab 01.01.2026):
Fördervereine mit einer Mitgliederzahl bis 40 Personen:
40,00 € pro Jahr.
Fördervereine mit einer Mitgliederzahl bis 199 Personen:
100,00 € pro Jahr.
Fördervereine mit einer Mitgliederzahl ab 200 Personen:
200,00 € pro Jahr.
Die Mitgliederzahl ist jährlich zum 31. Dezember der Bundesgeschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.
Die Mitteilung hat unter Vorlage einer anonymisierten Mitgliederliste zu erfolgen.
Der Bundesvorstand, die zuständige Landesgruppe oder die Bundesgeschäftsstelle sind berechtigt, die Richtigkeit der Angaben durch Stichprobenprüfung oder Einsichtnahme in die vollständige Mitgliederliste zu überprüfen.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Bundesdelegiertenversammlung der LmDR am 18.10.2025 beschlossen.
Sie gilt ab dem 01.01.2026.
Es gibt viele gute Gründe LmDR-Mitglied zu sein
- … weil in der Landsmannschaft die Menschen zusammenkommen, die ich am besten verstehe.
- … weil in der Landsmannschaft die Menschen sind, die mich am besten verstehen.
- … weil ich es nicht zuletzt der Landsmannschaft zu verdanken habe, dass ich hier bin.
- … weil die Landsmannschaft die größte Interessenvertretung der Deutschen aus Russland ist.
- … weil die Landsmannschaft überparteilich und überkonfessionell ist, aber politisch handelt.
- … weil die vernünftige und sachliche Politik der Landsmannschaft meinen Vorstellungen entspricht.
- … weil die Landsmannschaft eine Politik im Sinne der Volksgruppe anstrebt.
- … weil die Landsmannschaft den offenen Dialog mit allen demokratischen Parteien sucht.
- … weil die Landsmannschaft als Gesprächspartner auf allen politischen Ebenen anerkannt wird.
- … weil die Landsmannschaft populistische Parolen und leere Versprechen verabscheut
- … weil die Landsmannschaft die Interessen aller Deutschen aus Russland vertritt.
