Termine der Wanderausstellung im August-September 2023
01/08/2023Pressemitteilung der LmDR zum Schicksalstag der Deutschen aus Russland – 28. August
22/08/2023Am 5. August 1950 unterzeichnete die LmDR die Charta der deutschen Heimatvertriebenen
Am 5. August 1950 wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart-Bad Cannstatt von 30 Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet. Bis heute gilt sie als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen.
In ihrem Kern enthält sie einen Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung zwischen den Staaten, den Völkern und Volksgruppen.
Zu den Unterzeichnern der Charta gehörte 1950 auch der erste Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Dr. Gottlieb Leibbrandt (1908-1989).
Als Mitunterzeichnerin setzte sich die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, die gleichfalls 1950 in Stuttgart gegründet wurde, von Anfang an aktiv für die Umsetzung aller demokratischen Werte ein und orientierte sich an den Maximen der Charta, in der von „Verzicht auf Rache und Vergeltung“ ebenso die Rede ist wie von „gleichem Recht als Staatsbürger, nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags“. Damit gehört die LmDR zu den Vorreitern der europäischen Einigung und leistet seit Jahrzehnten Ihren Beitrag für Versöhnung, Frieden und für ein geeintes Europa.
Ganz in diesem Sinne formulierten die Vertreter der „Arbeitsgemeinschaft der Ostumsiedler“, wie die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens genannt wurde, im Vereinsorgan „Volk auf dem Weg“ als Ziele ihrer Arbeit neben der „Pflege der heimatlichen Kultur und der Verbundenheit der Landsleute“ unter anderem die „Geltendmachung des Rechts auf Heimat, Menschenwürde und Gerechtigkeit“ und die „Wahrnehmung der sozialen und wirtschaftlichen Belange“.
Ebenso wie die Verbände der deutschen Heimatvertriebenen betrachtet die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland die Charta seither als ihr „Grundgesetz“.