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AKTUALISIERT: Härtefallaufnahmeverfahren für Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit


Foto: Verwaltungsgebäude Grenzdurchgangslager Friedland und Außenstelle des BVA, LBHS

Auf Einladung des zu diesem Zeitpunkt noch amtierenden Bundesbeauftragten für Aussiedler und nationale Minderheiten Prof. Dr. Bernd Fabritius informierten sich in der Aufnahmestelle für Spätaussiedler im Durchgangslager Friedland im Gespräch mit leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums des Innern, BMI, und des Bundesverwaltungsamtes, BVA, die Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und Spätaussiedler der Länder Hessen (Margarete Ziegler-Raschdorf), Niedersachsen (Editha Westmann) und Nordrhein-Westfalen (Heiko Hendriks) sowie Bundesvorsitzender der LMDR, Johann Thießen und Vorsitzender der AGDM, Bernard Gaida, über die aktuellen Zahlen und den konkreten Ablauf des Härtefallaufnahmeverfahrens.

Wichtige aktuelle Informationen für Spätaussiedlerbewerber, die jetzt im Wege der Flucht aus der Ukraine nach Deutschland kommen, fasst die Landesbeauftragte des Landes Hessen, Margarete Ziegler-Raschdorf, wie folgt zusammen:

  • Der Antrag zur Aufnahme als Spätaussiedler kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen (deutsche Abstammung, deutsche Sprachkenntnisse, Bekenntnis zur deutschen Nationalität) unmittelbar in der Außenstelle in Friedland gestellt werden. Liegen diese Voraussetzungen noch nicht vor, ist von einer Vorsprache in Friedland abzuraten.
  • In diesen Fällen kann aber der vorläufige Schutzstatus als Kriegsflüchtling aus der Ukraine in Anspruch genommen werden. Es darf KEIN Antrag auf Asyl gestellt werden.
  • Ein vorübergehender Aufenthalt nach der neuen Massenflucht-Richtlinie der EU mit Sozialsicherung ist für einen späteren Antrag zur Aufnahme als Spätaussiedler NICHT SCHÄDLICH, wenn innerhalb von sechs Monaten ein begründeter Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler in Friedland gestellt wird – etwa nach Verbesserung unzureichender Deutschkenntnisse oder Beschaffung fehlender Unterlagen. Der Aufenthalt als Kriegsflüchtling wird dann nur als „vorübergehend“ gewertet. Weitere Information hierzu siehe MERKBLATT des BVA: https://t1p.de/guvre.
  • Vor Anreise in Friedland ist unbedingt eine Anmeldung mündlich oder per Telefon-Hotline (+4922899358-20255) vorzunehmen (Kontaktdaten: https://t1p.de/hwf4n). Von einer spontanen Anreise nach Friedland ist dringend abzuraten.
  • In der Zwischenzeit der sechsmonatigen Frist können alle Leistungen für Kriegsflüchtlinge in Anspruch genommen werden: Es besteht ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, Arbeitsmöglichkeit sowie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie Krankenversicherungsschutz.
  • Die Meldung als Kriegsflüchtling erfolgt bei den üblichen Flüchtlingsaufnahmestellen in den Bundesländern in Deutschland.
Über die Telefon-Hotline, die bereits einen Tag nach Kriegsbeginn, am 25. Februar 2022 aktiviert wurde, melden sich Betroffene zu einem Beratungsgespräch an, wann sie nach Friedland kommen sollen. Sodann erfolgt in Friedland die eigentliche Härtefallbearbeitung im mündlichen Verfahren, auch der Sprachstands-Test wird in Friedland abgenommen. Personen mit positivem Härtefallaufnahme-Bescheid werden anschließend, wie andere Spätaussiedler auch, in den Transitunterkünften Duderstadt (Niedersachsen) und Mörfelden-Walldorf (Hessen) untergebracht, bevor sie über Friedland den einzelnen Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen werden.

Im regulären Spätaussiedleraufnahmeverfahren sind von Januar bis März 2022 aus der Ukraine 289 Spätaussiedler nach Deutschland gekommen (Quelle: Statistik Bundesverwaltungsamt, BVA).

Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf zeigt großes Verständnis dafür, dass viele vom Krieg Betroffene schlicht jede Möglichkeit nutzen, um sich zu retten. Trotzdem richtet sie die Bitte an Diejenigen, die die deutsche Abstammung und ausreichende Sprachkenntnisse noch nicht nachweisen können, unbedingt erst dann nach Friedland zu reisen, wenn die Voraussetzungen auch erfüllt sind und bewiesen werden können. Davor kann ein Aufenthalt im vorübergehenden Schutzstatus, etwa bei Verwandten, Bekannten oder öffentlichen allgemeinen Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen im Zeitraum von sechs Monaten dafür genutzt werden, die fehlenden Voraussetzungen zu erfüllen. Hierbei leistete z.B. die LMDR mit ihren örtlichen Beratungsstellen wertvolle Hilfe. Sie verweist auch auf die umfassenden Informationen auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.

„Das Härtefallaufnahmeverfahren ist eine großartige Möglichkeit für Ukraine-Flüchtlinge deutscher Abstammung, sich als Spätaussiedler registrieren zu lassen. Die eingeräumte Sechs-Monats-Frist entzerrt die Verfahren und gibt Bewerbern die Chance, in Ruhe die Voraussetzungen zu prüfen, Urkunden einzuholen und eventuell noch Sprachkenntnisse aufzubessern. Das Verfahren dürfe aber nicht durch aussichtslose Fälle missbraucht werden. Insbesondere bereits in der Vergangenheit abgelehnte Fälle würden nicht nochmals neu geprüft und vor dem Hintergrund des Krieges jetzt etwa anders beurteilt“, hebt die Landesbeauftragte hervor.

Quelle: Presseinformation der Landesbeauftragten der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler



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