Pressemitteilung. Hauptamtliche Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler in Hessen – Kritiken am Rand von NeiddebattenPressemitteilung. Hauptamtliche Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler in Hessen – Kritiken am Rand von NeiddebattenPressemitteilung. Hauptamtliche Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler in Hessen – Kritiken am Rand von NeiddebattenPressemitteilung. Hauptamtliche Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler in Hessen – Kritiken am Rand von Neiddebatten
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Hauptamtliche Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler in Hessen – Kritiken am Rand von Neiddebatten


Pressemitteilung

Margarete Ziegler-Raschdorf

Margarete Ziegler-Raschdorf

Wie bereits im November 2020 berichtet, hat das Bundesland Hessen mit Margarete Ziegler-Raschdorf erstmals eine hauptamtliche Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler benannt.

Margarete Ziegler-Raschdorf hatte die Aufgaben des Amtes davor über elf Jahre auf ehrenamtlicher Basis wahrgenommen und sich als zuverlässige Fürsprecherin der Heimatvertriebenen und Aussiedler bzw. Spätaussiedler bewährt.

Für die Deutschen aus Russland und ihre Landsmannschaft ist Hessen von jeher von besonderer Bedeutung: Die ersten deutschen Auswanderer in das Wolgagebiet stammten zum großen Teil aus Hessen, hier wurde die Landsmannschaft 1950 offiziell gegründet, hier fanden die meisten Bundestreffen der Deutschen aus Russland statt, und bereits 1985 übernahm das Bundesland die Patenschaft über die Wolgadeutschen.

Umso erfreulicher ist es für die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, dass das Bundesland jetzt – ähnlich wie etwa in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Sachsen – die Einrichtung einer hauptamtlich tätigen Landesbeauftragten geschaffen hat.

Kein Verständnis hat die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland daher für die völlig unangemessene Kritik von Parteien des Hessischen Landtages und vereinzelten Medien an dieser Maßnahme, die vor allem einen Akt der Solidarität mit Menschen darstellt, die sich trotz erschwerter Startbedingungen und Benachteiligungen, die bis in die Gegenwart hineinwirken, längst zu einem Gewinn für Hessen und die gesamte Bundesrepublik entwickelt haben.

Die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland schließt sich in vollem Umfang den diesbezüglichen Ausführungen des Präsidenten des Bundes der Vertriebenen und Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, an: „Namens der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland ist es mir ein besonderes Anliegen, die Regierungskoalition unter Führung von Ministerpräsident Volker Bouffier in dieser Entscheidung zu bestärken und ihr für ihren diesbezüglichen Einsatz zu danken.

Rund 300.000 Aussiedler und Spätaussiedler haben in Hessen eine neue Heimat gefunden. Nach wie vor kommen Spätaussiedler aufgrund ihres Kriegsfolgenschicksals als Deutsche nach Deutschland und bauen sich auch in Hessen eine neue Zukunft auf. Hessen hat sich der Herausforderung, diese Menschen zu beheimaten und ihnen Lebensperspektiven zu bieten, stets besonders erfolgreich gestellt.

Ein wertvoller Schatz sind die grenzüberschreitenden Kontakte der Vertriebenen und Aussiedler in die „alte Heimat“. Diese Kontakte ermöglichen Paten- und Partnerschaften, legen das Augenmerk auf die Situation dort noch lebender Deutscher, bauen Vorbehalte ab und helfen mit, das geeinte Europa aufzubauen und zu sichern, von dem schon in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen die Rede ist. Auch dies unterstützt Hessen mit seiner Politik.

Vorbildlich engagiert sich Hessen darin, das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz umzusetzen, das für Bund und Länder gilt. In § 96 ist etwa der Anspruch formuliert, „das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten“. Hierfür muss mit größer werdendem Abstand zum Vertreibungs- und Deportationsgeschehen und nach Jahrzehnten bildungspolitischer Nicht-Beachtung des Themas mehr geleistet werden als in der Vergangenheit. Gleiches gilt für die ebenfalls im Gesetz formulierte Weiterentwicklung der konkreten Kulturleistungen der Vertriebenen und Aussiedler, die zu fördern ist.

Regierungsseitig ist dieses Engagement in Hessen untrennbar mit dem Amt, der Arbeit und den Erfolgen der Landesbeauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler verbunden. Die Wertschätzung, die das Amt mit der – formal und inhaltlich wohlbegründeten – Aufwertung der Stelle erfahren hat, zeigt, dass die Regierung sich dessen bewusst ist.“

Januar 2021

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