Das BdV-Präsidium hat sich mit der fortdauernd gefährlichen Lage in der Ostukraine beschäftigt. Für die Angehörigen der dortigen deutschen Volksgruppe sind Erleichterungen beim Nachweis deutscher Sprachkenntnisse notwendig, wenn sie in Deutschland Schutz suchen möchten. Die Anforderungen sollten sich an den derzeit geltenden Bestimmungen für jüdische Zuwanderer aus den ostukrainischen Bezirken Lugansk und Donezk orientieren, von denen der Nachweis über Sprachkenntnisse erst zwölf Monate nach der Einreise zu erbringen ist.
Link zur Pressemitteilung des BdV (Bund der Vertriebenen)
Forderung der Landsmannschaft:
Keine Benachteiligung der Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion durch Ungleichbehandlung bei Nachweis der Sprachkenntnisse
Mit einem Schreiben an den Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland die Schaffung einer Möglichkeit für den nachträglichen Nachweis der Sprachkenntnisse gefordert.
Eine Benachteiligung der Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion durch die Ungleichbehandlung bei Nachweis der Sprachkenntnisse darf nicht länger bestehen bleiben!
Link zum Schreiben an den Bundesinnenminister
Link zur Anordnung des Bundesministeriums des Innern
Link zum Hinweis auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Kiew